Denkmalpflege

Denkmalpflege und Heimatschutz

Wird der Abbruch eines schönen Hauses oder die Verschandelung eines Quartiers durch einen Neubau befürchtet, wird gewöhnlich nicht die Denkmalpflege, sondern der Heimatschutz gerufen. Die Denkmalpflegeämter und die gemeinnützigen Heimatschutzorganisationen werden oft miteinander verwechselt. Dies liegt zum Teil daran, dass die meisten amtlichen Denkmalpflegen erst vor rund einem halben Jahrhundert eingerichtet worden sind, während die Heimatschutzorganisationen da und dort auf eine mehr als hundertjährige Tätigkeit zurückblicken können. Entsprechend werden die Gesetze, die den Schutz von wertvollen Bauten und Anlagen regeln, meistens unter dem traditionellen Titel "Heimatschutz" zusammengefasst. Ein wichtiger Grund für die Verwechslung ist ferner darin zu sehen, dass bei aktuellen Fällen der Heimatschutz weit häufiger in der Presse erscheint, als die amtliche Denkmalpflege, da sich diese zu den laufenden Verfahren in der Regel gar nicht  äussern darf.

Foto der Dekorationsmalerei um ein Fenster im Pfarrhaus Kappel am AlbisBeispiel aus der Tätigkeit der Kantonalen Denkmalpflege Zürich im Gründungsjahr 1958, aus Zürcher Denkmalpflege, Bericht 1958/59, S.37

Schutz und Pflege

Mit den Links "Ortsbildschutz", "Denkmalpflege" und "Kulturlandschaft" auf der Startseite dieser Homepage,  wird längst nicht alles erfasst, was den Heimatschutz angeht. Zudem bezeichnen diese Begriffe Dinge und Tätigkeiten, die zwar in vielfältigem Zusammenhang stehen doch gegeneinander nicht scharf abgegrenzt werden können. Unter Denkmalpflege werden in erster Linie die Denkmalpflegeämter, -abteilungen oder -büros in Bund-, Kanton und Gemeinden, sowie deren Wirken bei Bauvorhaben verstanden.  Probleme ergeben sich häufig wegen ungenügender Ausstattung der Stellen sowie mangelnden Kenntnissen und geringer Erfahrung der Verantwortlichen. Auch die Unterstellungsverhältnisse und sehr beschränkte Entscheidungsbefugnisse verhindern in vielen Fällen einen wirksamen Denkmalschutz. Davon wird bei der Schilderung von konkreten Fällen in dieser Homepage oft die Rede sein.

Grundlagenforschung, Denkmälerinventarisation und Bauuntersuchungen

Die Frage was einem Objekt eine solche Bedeutung verleihe, dass es unter Schutz gestellt werden sollte, sowie auch die konkrete Umschreibung des notwendigen Schutzumfangs interessiert das Heimatschutzforum Zürich sehr. Das Zürcher Planungs- und Baugesetz setzt in erster Linie eine wichtige historische Zeugenschaft oder baukünstlerische Aussage voraus. Der Hinweise allein auf das gefällige Aussehen eines Gebäudes genügt ebenso wenig für eine Unterschutzstellung, wie etwa die blosse Behauptung, es handle sich gemäss den gesetzlichen Anforderungen um einen wichtigen sozial- oder wirtschaftsgeschichtlich Zeugen. Es sollte selbstverständlich sein, vor jedem denkmalpflegerischen Entscheid das betroffene Objekt eingehend zu untersuchen, sowie seine Bedeutung im näheren Umfeld und im allgemeinen Bestand an Denkmälern zu würdigen. Leider legt jedoch manche Behörde gar keinen Wert auf solche Untersuchungen (vgl. z.B. Rüschlikon) und vielerorts fehlt es schon an der dazu benötigten Grundlage, nämlich einem sorgfältig erarbeiteten Inventar der Kunst- und Kulturdenkmäler.

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