Berg am Irchel ZH. Dank relativ wenigen und eingepassten Neubauten sowie Obstwiesen am Dorfrand bietet das Dorf einen eindrücklichen Anblick in der schönen Landschaft.
Zu den prägenden Elementen unserer Landschaften zählen auch Kleinstädte, Dörfer und Weiler samt ihrem typischen Umfeld, wie z.B. Grünanlagen, Nutz-, Zier- und Baumgärten. Landschaftsschutz darf sich nicht nur auf den Schutz natürlicher Formationen und die heimische Tier- und Pflanzenwelt beschränken. Bei den Schutzgebieten handelt es sich fast ausschliesslich um Landschaften, die erst in den letzten Jahrhunderten und meistens sogar erst vor sehr viel kürzerer Zeit das bekannte und geschätzte Bild angenommen haben. Wie sehr sich manche Kulturlandschaft in den letzten Jahrzehnten nachteilig geändert hat, sehen wir am Zürichsee. Noch in den 1950er Jahren konnte man die Begeisterung des Dichters Klopstock recht gut nachempfinden, der im Jahr 1750 von einer Bootsfahrt schrieb: „… beide Gestade bestehen aus hohen Weingebirgen, die mit Landgütern und Lusthäusern glanzvoll besäet sind. … Ich habe noch niemals eine so durchgehend schöne Aussicht gesehen.“.
Der Landschaftsschutz ist im Kanton Zürich und auch überwiegend in anderen Teilen der Schweiz von rein naturkundlichen Interessen dominiert. Waldflächen und Moorlandschaften machen im Kanton Zürich den grössten Teil der Schutzgebiete aus. Die Siedlungen liegen nur ausnahmsweise in einem geschützten Areal und im kantonalen Inventar des Landschaftsschutzes sind keine intensiv landwirtschaftlich genutzte Gebiete zu finden. Nur die Karte des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) zeigt Schutzgebiete die auch grosse offene Gebiete umfassen, und weist auf einige bedeutende Kulturdenkmäler hin, die schönen Dörfer liegen jedoch auch bei diesem Inventar fast immer deutlich ausserhalb. Der Schutz, den dieses Inventar gewährleistet, ist zudem sehr gering.
Wo besondere Schutzverordnungen fehlen, bedeutet dies beispielsweise, dass der wichtige grüne Gürtel um die ländlichen Ansiedlungen, d.h. das Gebiet der Baumgärten und ehemaligen Hanfpünten, in der Regel überbaut werden kann. Die Bauzonen ziehen fast immer rings um den alten Kern des Dorfes und bei der Ausscheidung und Abgrenzung von Ortsbildern überkommunaler Bedeutung wurde der umgebenden Grünzone fast immer zu wenig Beachtung geschenkt. Wegkapellen, Burgstellen und vielleicht auch Gerichtslinden und ähnliche Denkmäler werden vermutlich von den Verantwortlichen für die Denkmalpflege behütet, aber Bewässerungs- und Abzugsgräben, Ackerterrassen, Hohlwege und viele weitere Spuren der Vergangenheit interessieren oft nur Lokalhistoriker.
Alte Weg- und Strassen sowie ihre typischen begleitenden Objekte sind im Inventar der Verkehrswege der Schweiz mustergültig dokumentiert und kartiert, aber leider wird dieses Inventar wie andere Kulturgüterinventare offensichtlich bei Planungen kaum beigezogen. Selbst die substantiell erhaltenen Strecken von nationaler Bedeutung sind bisher im Internet in den vom Amt für Raumentwicklung veröffentlichten Plänen diverser Kategorien von Schutzobjekten nicht zu finden. Es sollte in den verschiedenen Natur- und Heimatschutzkommissionen der Kulturlandschaft, dem Ortsbildschutz und der Denkmalpflege mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.