Wädenswil ZH, Pläne für Gerbestrasse und -platz

Unverständliche Behördenentscheide betreffend schutzwürdige Häuser, ein Gerücht, dass ein grosser, wichtiger Garten überbaut werden solle, Aussteckungen von Bauvorhaben und einander widersprechende Angaben zum Ortsbild- und Denkmalschutz veranlassten das Heimatschutzforum sich näher mit der Gerbestrasse und ihrem Umfeld zu befassen. Was dabei an Ungereimtheiten zutage kam, ist sehr bedenklich.

Das Haus  zur Gerbe und sein Garten

Mittelpartie des in den Jahren 1813-1815 von  Gerbermeister Johannes Hauser-Steffan erbauten Hauses zur Gerbe. Genau gegenüber, auf der anderen Strassenseite liegt der zugehörige Garten (vgl. folgendes Bild).


Das in den Jahren 1813 bis 1815 erbaute Haus zur Gerbe ist eines der stattlichsten Gebäude in Wädenswil. Die hohe Hauptfront steht an der Gerbestrasse. Es wird wegen der geringen Breite und einer kurz vorher erfolgten leichten Abwinkelung dieser Strasse von den eiligen Passanten, die vom Bahnhof herkommen, weniger beachtet als der zugehörige grosse Garten bergseits, der direkt in ihrem engeren Blickfeld liegt. Dies erklärt vielleicht, warum das wichtige Haus und sein Garten selbst von manchen Wädenswilern erst als Ensemble erkannt wird, wenn man sie darauf hinweist. Der hohe Wert des Gartens war schon bei der Inventarisation der schutzwürdigen Objekte Wädenswil in den 1970er Jahren aufgefallen und später sowohl Haus und Garten wegen der erheblichen Bedeutung vom Kanton formell unter Schutz gestellt worden. 

Garten des Hauses zur Gerbe. Der Garten ist als Objekt von überkommunaler Bedeutung formell unter Schutz gestellt worden, was allerdings in den verfügbaren Plänen über die Schutzobjekte Wädenswils nicht vermerkt und deshalb bei der Zentrumsplanung auch ausser Acht gelassen worden ist.

Die Wirkung des Gartens wird erhöht durch die prächtigen Bäume, die seinen Hintergrund bilden. Sie stehen in einem kleinen Park zwischen Eidmattstrasse und Gessnerweg. Natürlich hat auch jener Park überkommunale Bedeutung; eine definitive Unterschutzstellung fand allerdings nie statt, wohl weil er im Eigentum der reformierten Kirchgemeinde steht, die als öffentlich rechtliche Institution ohnehin gehalten ist, sich um den Schutz zu  kümmern. Allerdings fragt sich, wie sie seinen Schutz wahrnehmen will, denn offensichtlich haben weder die kantonalen, noch die Wädenswiler Behörden je eine richtige gartenhistorische Untersuchung  durchführen lassen, aufgrund welcher das Schutzziel hätte formuliert und eine Pflegeanleitung ausgearbeitet werden können. Besonders bedenklich dabei ist, dass es keine einzige, verlässliche historische Studie über das ganze Parkareal im Zentrum gibt, zu dem auch der Rosenmattpark südöstlich vom Kirchgemeindehaus gehört. In der von ICOMOS (International Council of Monuments and Sites) erarbeiteten und allen Gemeinden zugestellten Dokumentation über die als schützenswert erachteten Gärten und Anlagen wird der Garten des Hauses zur Gerbe und die einst zum Rosenhof gehörige Anlage fälschlicherweise als Einheit erwähnt und weder die Gestaltung noch die Bäume auch nur mit einem Wort charakterisiert. Ein Hinweis auf die durch einen Regierungsratsbeschluss  zu einem Schutzobjekt von überkommunaler  Bedeutung emporgestuften Anlage fehlt. In einer im Internet publizierten  Arbeit (Bauerngärten in Wädenswil) einer Mitarbeiterin der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist eine Fotografie des einst zum Rosenhof gehörigen Gartens, bzw. des heutigen kleinen Parks abgebildet (vgl. Bild unten). Unbegreiflicherweise wird er nebst anderen Anlagen, wie zum Beispiel dem Rosenmattpark, als englischer Landschaftsgarten bezeichnet. Zudem stammt die Foto nicht aus der Zeit um 1860 sondern um ca. 1895.

 

Links: Garten des Rosenhofs zwischen Eidmattstrasse und Gessnerweg um 1895. Rechts: Heutige kleine Parkanlage an derselben Stelle, die zusammen mit dem Garten des Hauses zur Gerbe einen wertvollen Grünbereich bildet.


"Der Charme der Gerbestrasse"

Im Jahr 2012 wurden an einer Austellung in Wädenswil die Empfehlungen eines Beurteilungsgremiums zu Planungsvorschlägen für das Zentrum von Wädenswil  präsentiert und auch im Internet aufgeschaltet (www.waedenswil.ch/dl.php/de/0dsl9-kzqcc2/schlussphase_gerbestrasse_250412.pdf). Erfreulich ist, dass die Jury der Erhaltung von Schutzobjekten sowie des ganzen Grünbereichs im Zentrum grosse Bedeutung zumass. Man fragt sich allerdings, weshalb bei der Jurierung der Pläne für das Zentrum nicht gerügt wurde, dass einige Architekturbüros sich erlaubt hatten, mitten in geschützen Anlagen Neubauten zu planen. Die Jury und der Stadtrat kamen zum Schluss, dass das Areal Gerbe-Friedbergstrasse wegen seines "sprühenden Charmes" zu schonen und ein Neubau einzig längs der Seestrase sinnvoll sei.

 

Blick von Westen durch die Gerbestrasse bis zum eindrücklichen "Haus zur Zyt"  ganz hinten auf dem Gerbeplatz.

Die Beliebtheit der Gerbestrasse, wo auch regelmässig ein Markt abgehalten wird, ist zweifellos auf jene Ausstrahlung des Orts zurückzuführen, die vielen alten Kleinstädten und Marktflecken in ganz Europa zu eigen ist. Einige bemerkenswerte, historische Bauten, wie hier die Gerbe, gehören zum Bild, ebenso aber eine Grosszahl von weiteren Häusern und Nebenbauten vergangener Epochen, denn die Besucher erwarten eine Stimmung, die ein wenig daran erinnert „wie es in früherer Zeit war“. Wer für den Ortsbildschutz und die Denkmalpflege  verantwortlich ist,  darf sich jedoch nicht mit ein paar Hinweisen auf die reizvolle Atmosphäre begnügen, sondern er muss sich klar werden, was das Besondere des  Orts ausmacht und sich damit beschäftigen, wie es erhalten werden kann. Es muss allem historisch Gewachsenen Sorge getragen werden, nicht nur den Häusern mit ihrer Gestaltung, sondern auch den Aussenräumen.

 

Anlass zu Bedenken

Ein Plan mit dem Titel „Erhalt“ im Bericht der Jury scheint zu zeigen, dass alle wichtigen historischen Gebäude und ein Grossteil der Grünflächen geschützt bleiben sollten. Ein genaueres Studium der Darstellung gibt aber zu Zweifeln Anlass, ob man der Erhaltung des Ortsbilds wirklich die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt hat.

 

Mauszeiger ausserhalb des Bildes:
Plan aus dem Jurybericht über die Zentrumsplanung. Er liefert nur unvollständige und z.T. missverständliche Informationen.

Mauszeiger innerhalb des Bildes:
Mit Angaben aus dem Plan des kantonalen Inventars ergänzte Darstellung. Leider fehlen auch in diesem kantonalen Plan die Markierung des Gartens des Hauses zur Gerbe und der kleinen Anlage oberhalb davon als Schutzobjekte. Der rote Pfeil weist auf die Häuser Gerbestr. 1 und 3 hin, die im Folgenden näher behandelt werden.
 

Unbegreiflicherweise ist  nur ein Teil des Kernzonengebiets und des Ortsbildes von überkommunaler Bedeutung kartiert worden. Den Betrachtern werden damit grundlegende Informationen vorenthalten, zum Beispiel die notwendigen Informationen um den Zusammenhang des kartierten Grünbereichs mit dem Ortsbild um die Kirche zu verstehen oder um die Situation von Gerbe- und Bahnhofvorplatz zu beurteilen. Aber auch andere Darstellungen im Bericht der Jury, wie Visualisierungen von Platzräumen und Collagen von Detailfotos, nähren die Zweifel an der genügenden Auseinandersetzung mit dem Ortsbild. Die Grafiken mit dem Titel „Erhalt Sichtachse“ dienten offensichtlich nur zur Verschleierung des Umstands, dass ein vorgeschlagener Neubau anstelle des Hauses zum Zyt wesentliche Ansichten und Durchblicke verstellen würde (vgl. Bild im Abschnitt Charme der  Gerbestrasse). Da nun nach Hinweisen aus der Presse ohnehin die ganze Planung beim Bahnhof und Gerbeplatz neu diskutiert werden soll, konzentrieren wir uns im Folgenden  auf die Gerbestrasse allein.

Das "Haus zur Zyt" soll abgebrochen werden, wenn die Wädenswiler nicht doch noch zur Einsicht kommen, wie wichtig es für das ganze Zentrum beim Bahhofs ist.

 

Eine fragwürdige Entlassung aus dem kommunalen Inventar

Die beiden Häuser am Eingang in die Gerbestrasse, bzw. im Winkel von Gerbestrasse und Gessnerweg (vgl. roter Pfeil im  Plan oben) sind für das Ortsbild besonders wichtig. Das Haus Gerbestr. 3 ist ein typisches einfaches Handwerkerhaus aus dem späten 18. Jahrhundert, an das vermutlich schon im frühen 19. Jahrhundert auf der Südwestseite ein Anbau mit Schmiedewerkstätte angefügt worden ist. Dieser beeinträchtigt  die Ansicht des gut proportionierten ursprünglichen  Baukörpers vom Gessnerweg her etwas. Vom Bahnhof her kommend sieht man jedoch vor allem die Giebelseite, die etwas schräg zur Gerbestrasse in der ortsüblichen Ausrichtung der älteren Bauten steht und deshalb erst allmählich vollständig hinter dem Haus Nr. 1 in Erscheinung tritt. Der einstöckige Ladenanbau mit Zinne auf der Seite des Gerbegartens stammt aus dem späten 19. Jahrhundert.

Beim zuerst erwähnten Haus handelt es sich um einen in spätklassizistischer, französischer Art errichteten Bau mit steilem Mansarddach und Zinne, der das Gehabe eines städtischen Wohn- und Geschäftshaus ausstrahlt. Innen ist das Haus leider schon längst völlig ausgekernt worden, als gut repräsentierendes Gebäude am Eingang der Gerbestrasse hat es aber trotzdem grosse Bedeutung.

Das aus dem 18. Jahrhndert stammende Haus Gerbestrasse 3 ist vom Stadtrat am 16. Juli 2012 aus dem Schutz entlassen worden. Es ist wichtig, dass ein Ersatzbau die Stellung und Ausmasse beibehält, denn sonst werden das geschützte Nachbarhaus links im Bild und der Gerbegarten rechts in ihrer Wirkung stark beeinträchtigt.

Der grosse ortsbauliche Wert der beiden beschriebenen Häuser kommt noch besonders dadurch zur Geltung, dass sie ihre historische Ausstrahlung gut bewahrt haben. Dies hinderte den Besitzer der Immobilien- und Architekturfirma Uster, der sich nicht scheut als Bewahrer der historischen Bausubstanz Wädenswil aufzutreten, nicht, ein Projekt für eine neue Überbauung an ihrer Stelle zu entwerfen und die Entlassung der beiden historischen Bauten aus dem Schutzinventar zu fordern. Dies gelang ihm schliesslich für das ältere Haus, obwohl ein Gutachten der Kantonalen Denkmalpflegekommission dessen Schutzwürdigkeit deutlich aufzeigte und von regionaler Bedeutung sprach. Da die Besitzer das Gebäude über ein Jahrzehnt haben verlottern lassen, konnten unerfahrene Leute kaum mehr erkennen, was für ein attraktives, schmuckes Haus eine Restaurierung hervorgezaubert hätte. Zudem sprach ein Ingenieurbüro von zu erwartenden Setzungen und deshalb ungenügender Stabilität, obwohl seine schon vor zehn Jahren gemachten gleichlautenden Prophezeiungen bis heute nicht eingetreten sind. 

Die Folge war, dass der Stadtrat von Wädenswil nur das weniger bedeutende, vordere Haus teilweise unter Schutz stellte, den wichtigen Bau des 18. Jahrhunderts jedoch aus dem Inventar entliess. Verwunderlich ist dies nicht, denn verschiedene Beobachtungen wiesen schon längere Zeit darauf  hin, dass die Verantwortlichen für die Ortsplanung kein Interesse an der Erhaltung der Häuser haben und  –  wie schon die eingangs geschilderte Situation betreffend die schützenswerten Gärten und Pärke beweist  –  sich um die gesetzliche Pflicht bei der Planung das Schutzinventar zu beachten, kaum kümmern.  Dies fällt ihnen umso leichter, als der Kanton seiner Aufsichtspflicht auch nicht nachkommt.

Etwas ist faul …

Wer sich anhand des Berichts der Jury von 2012  über die Zentrumsplanung näher orientierte, musste auffallen, dass die Häuser, mit denen wir uns hier beschäftigen, in ihrem Plan über die Erhaltung der historischen Bauten als Inventarobjekte bezeichnet sind, in den Empfehlungen jedoch stand: „Eine Renovation bzw. ein Ersatzbau kann in ähnlichem Umfang wie das bestehendeBauvolumen realisiert werden. Die Aussage wurde veröffentlicht, bevor ein Gutachten über die Schutzwürdigkeit der Häuser vorlag und bevor der Stadtratsbeschluss über die bedauerliche Inventarentlassung von Gerbestr. 3 gefasst worden ist. Wie sich sich dies  mit der einleitenden Erklärung der Jury verträgt, dass es beim gesamten Planungsprozess wichtig sei, „die bestehende historische Substanz zu berücksichtigen“ bleibt ein Rätsel. Trotzdem blieb ein Protest der Wädenswiler Denkmalpflegekommission aus.

 

 Ausschnitt aus dem Kernzonenplan mit zugefügter, violetter Markierung der Häuser Gerbestr. 1 und 3. Der geschützte Garten des Hauses zur Gerbe (A)  ist in diesem Plan merkwürdigerweise nicht als zu erhaltender Freiraum (grün) gekennzeichnet. Hingegen sind im Unterschied zum folgenden Plan des geschützten Ortsbild bei Haus Nr. 1 wenigstens zwei Fassaden mit rotem Strich als wichtig hervorgehoben.

Gleiche Situation wie oben gemäss aktueller Darstellung des geschützten Ortsbilds  im GIS-Browser des Kantons Zürich. Anstelle der bestehenden Situation bei den Häusern 1 und 3 die im obigen Plan zu sehen ist, findet sich der Grundriss eines grossen geschlossenen Gebäudekomplexes (violett ). Es handelt sich um ein Projekt, das die Behörden nie bewilligt haben. Wie kommt es dazu, dass der Ortsbildschutzplan mit einem solchen Eintrag verfälscht worden ist?

Ein Blick auf den Kernzonenplan und eine Nachschau im GIS-Browser des Kantons, was aufgrund des Ortsbildschutzes von der Sache zu halten ist, führte nur zur Entdeckungen von weiteren Fragwürdigkeiten:
Obwohl die beiden Häuser am Eingang in die Gerbestrasse den Charakter des viel gerühmten kurzen Strassenzugs im Zentrum entscheidend mitbestimmen, sind sie im Ortsbildschutzplan weder als prägende noch als strukturbildende Gebäude markiert. Lediglich die strassenseitige Fassade von Nr. 1 ist als wichtig für die räumliche Wirkung ausgezeichnet. Entsprechend hat man die beiden Häuser auch im Kernzonenplan nicht als Gebäude gekennzeichnet, bei deren allfälligem Ersatz das Ausmass und die Erscheinung weitgehend beibehalten werden muss. Immerhin haben im Unterschied zu den kantonalen Verantwortlichen  für den Ortsbildschutz  die Entwerfer des kommunalen Zonenplans gemerkt, dass die vordere, gegen den Bahnhof gerichtete Fassade besonders wichtig ist.

Was nun aber am Ortsbildschutzplan besonders negativ auffällt, ist der Umstand, dass er nicht die bestehende Situation zeigt, sondern anstelle der Häuser Gerbestr. 1 und 3 der Grundriss eines grossen Gebäudekomplexes eingezeichnet ist. Es handelt sich um das abgelehnte Projekt des Planers Heinrich Uster, das er trotz der Unterschutzstellung des Hauses Gerbestr. 1 noch immer verfolgt. In die Luftaufnahme auf der Titelseite einer an alle Haushaltungen Wädenswil verteilten Broschüre, schmuggelte er die Visualisierung seines geplanten Blockes ein. Hat jemand gegen dieses neun Monate nach dem Unterschutzstellungsbeschluss veröffentlichte, verfälschte Luftbild protestiert?

 

. . .  und ein fragwürdiger Unterschutzstellungsbeschluss

Mit  der Unterschutzstellung von Gerbestr. 3 vor zwei Jahren schienen wenigstens die allerschlimmsten geplanten Eingriffe am Eingang in die Gerbegasse verhütet worden zu sein. Wer die merkwürdig schwammige Formulierung des Unterschutzstellungsbeschlusses kennt, wird allerdings ein gewisses Unbehagen nicht los. Dies wird dadurch noch genährt, dass auch in diesem Jahr noch immer mit Profilstangen ein Bau ausgesteckt ist, der weitgehend oder voll dem von Architekt Uster gewünschten grossen Block entspricht.


Haus Gerbestr. 1. Die eigenartigerweise im Unterschutzstellungsbeschluss nicht erwähnte Westfassade begrenzt eine für das Ortsbild wichtige und charakteristische, dreieckförmige Erweiterung des Strassenraums.



Die Schutzbestimmungen beginnen mit der Bedingung, das bestehende "Gebäudevolumen im spätklassizistischen Stil" sei mit den für die Grundstruktur tragenden Wänden und Decken beizubehalten. Da es hier allein um das Volumen und nicht um den Stil geht, muss man sich fragen, was mit dieser verkorksten Formulierung bezweckt wurde. Der Verdacht liegt nahe, dass der das Bild am Gessnerweg angenehm belebende Vorbau aus der Zeit des Heimatstils nicht klar in den Schutzumfang mit eingeschlossen werden sollte. Natürlich ist auch er eindeutig schutzwürdig. Es könnten dafür viele, seit langem international anerkannte denkmalpflegerische Grundsätze angeführt werden. Der möglichst integralen Erhaltung des Äusseren kommt hier noch besondere Bedeutung zu, da schon in den siebziger Jahren alles Schutzwürdige im Innern ausgeräumt worden ist.

 

Südfassade des Hauses Gerbestr. 1 am Gessnerweg. Auch auf dieser Seite ist der Freiraum im Winkel zwischen den Häusern 1 und 3 (links im Bild) wichtig. Die im Unterschutzstellungsbeschluss eingeräumte Erlaubnis einen Treppenhausanbau an die Fassade anzubauen steht in krassem Widerspruch mit den übrigen Schutzbestimmungen.


Unsere Aufmerksamkeit erregt dann weiter die Bestimmung: "Erhalt der originalen Fassaden auf der Nordseite (gegen Gerbestrasse) sowie der Ost- und Westseite (Fensterachsen)." Weshalb wird die Südfassade hier nicht erwähnt und was soll der in Klammern gesetzte Begriff "Fensterachsen"? Beim Denkmalschutz geht es immer um substantielle Erhaltung. Da sämtliche Fassaden zweifellos zu den tragenden Wänden zählen, kann nach der ersten Bestimmung die Südfassade nicht ausgeschlossen werden. Zudem wird die Erhaltung von Sandsteingewänden, Jalousieläden u. a. m., was auch die Südfassade gliedert, noch ganz allgemein in weiteren Bestimmungen gefordert.

Es liesse sich noch verschiedenes anführen, das fraglich erscheinen lässt, ob der Stadtrat wirklich gewillt ist, einen auch nur einigermassen denkmalpflegerisch genügenden Schutz durchzusetzen. (ur Aug.14)

 

 

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