Ein Teil des ältesten Hauses von Regensdorf (Dällikerstr. 16/18) ist wegen Vernachlässigung im Juli dieses Jahres eingestürzt. Das Heimatschutzforum Zürich hat bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht.
Die von der Gemeinde verfügten Denkmalschutzbestimmungen missachtend liess man das bedeutende Haus im Zentrum von Regensdorf verlottern. Das Dach wies trotz Mahnungen bei der Gemeinde jahrelang undichte Stellen auf.
Das Heimatschutzforum Zürich hat erfahren, dass der südöstliche Teil des Schutzobjekts „Fröschegrueb“ in Regensdorf Ende Juli eingestürzt ist. Ein Artikel mit Foto im Zürcher Unterländer vom 25. Juli 2014 bestätigte das. Der Einsturz hat den wichtigsten Teil des ganzen Gebäudes betroffen, nämlich den Dachstuhl von 1559, der in seltener Vollständigkeit erhalten war. Entgegen der Darstellung im Artikel erfolgte aber der Einsturz nicht wegen altersbedingter Schwäche der Tragkonstruktion des Hauses, sondern wegen grober Vernachlässigung von Unterhaltspflichten und wahrscheinlich auch wegen mangelnder Aufsicht durch die zuständigen Baubehörden. Es ist sogar nicht auszuschliessen, dass bewusst darauf hin gearbeitet wurde, das altehrwürdige Haus zu schwächen und auf diese rechtswidrige Weise dessen Entlassung aus dem Denkmalschutz wegen nicht mehr vorhandener Schutzfähigkeit zu erzwingen. Das Heimatschutzforum hat deshallb eine Strafanzeige eingereicht.
In erster Linie dürften der Eigentümer und die Gemeindebehörden für den Einsturz verantwortlich sein. Als der Besitzer und der Gemeinderat Regensdorf um eine Entlassung des Objekts aus dem Schutzinventar ersuchten, hat sich die Zürcher Vereinigung für Heimatschutz mittels eines Rekurses erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Baurekurskommission (heute Baurekursgericht) das Gesuch am 4. Juli 2008 ablehnte (BRKE I Nr. 0145/2008 und 0146/2008). Sie hatte festgestellt, dass das seit dem Jahr 2003 unter Schutz stehende Haus, dessen ursprünglichen Teile zur Zeit der Unterschutzstellung gut erhalten waren, inzwischen nicht so gelitten haben könne, dass eine Restaurierung jetzt nicht mehr möglich sei. Natürlich wurde auch der trotz Schutzverfügung mangelnde Gebäudeunterhalt kritisiert.
Frei zugängliche Hinterseite und offen stehendes Haus, aufgenommen am 15.9.2012.
Nur mangelhaft versperrte Eingänge, aufgenommen einen Monat nach einer Mahnung am 18.10.2012.
Das Heimatschutzforum weiss, dass trotz des rechtskräftigen Entscheids von 2008 nichts Wesentliches unternommen worden ist, um das Haus vor weiteren Schäden zu bewahren. Schon wenige Monate später musste die Gemeinde auf die Vernachlässigung des Objekts aufmerksam gemacht und ein Einschreiten wegen Löchern im Dach gefordert werden. Trotz wiederholter Mahnungen beseitigte der Eigentümer die Mängel nie richtig. Indem man zuliess, dass das ganze Grundstück immer wieder lange Zeit frei begehbar war und das in seinem Zustand äusserst gefährliche Haus ohne weiteres betreten werden konnte, wurde auch grob gegen Sicherheitsbestimmungen verstossen.
Im Jahr 2013 ersuchte der Eigentümer um eine Baubewilligung für einen Umbau, der den Schutzbestimmungen krass widersprach. Bei dessen Ausführung wäre sehr wenig von den geschützten Teilen erhalten geblieben und das ganze Gebäude durch eine Unterkellerung äusserst gefährdet worden. Das interessierte die Gemeindebehörden jedoch wenig, denn es war leichter einem uneinsichtigen und verständnislosen Architekten und Eigentümer nachzugeben, als die rechtskräftig verfügten Denkmalschutzbestimmungen durchzusetzen. (ur, Sep.14)