Schleinikon ZH, Mangelhafte Bauausschreibung

Das Riegelhaus von 1789 an der Lägernstrasse 8 und die zugehörige, in den 1840er Jahren neu erbaute Doppelscheune sind kulturhistorische Zeugen von regionaler Bedeutung und entsprechend in den Schutzinventaren des Kantons und der Gemeinde aufgelistet. Vor Kurzem wurde das Vorhaben publiziert, die Scheune in ein Mehrfamilienhaus umzubauen. Obwohl solche Umbauten stets sehr heikel sind, fehlt in der Ausschreibung der Hinweis, dass es sich um ein Schutzobjekt handelt.

Warum eine korrekte öffentliche Ausschreibung wichtig ist

Bei der Aufnahme eines Gebäudes ins Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte findet noch keine detaillierte Untersuchung der Schutzwürdigkeit statt. Der definitive, für die Eigentümerschaft verbindliche  Schutzentscheid aufgrund einer bauhistorischen Analyse muss erst dann vorgenommen werden, wenn eine Beeinträchtigung des Denkmals und ein Eingriff in aussagekräftige historische Originalteile zu befürchten ist. Dies führt oft dazu, dass aus Unwissenheit oder Nachlässsigkeit Umbauten bewilligt werden, die angeblich die Ausstrahlung und die Zeugenschaft des Denkmals in keiner Weise mindern, in Wirklichkeit aber zu weitgehender Entwertung führen oder den Charakter eines Ensembles erheblich stören. (ur Jul.14)

Die Scheune soll zu einem Mehrfamilienhaus umgebaut werden In der Ausschreibung des Bauvorhabens fehlt der Hinweis, dass es sich zusammen mit dem danebenstehenden Riegelhaus um ein inventarisiertes Schutzobjekt von regionaler Bedeutung handelt.

Der geplante Umbau würde vor allem die Rückseite sehr nachteilig verändern.

 

 Es ist deshalb wichtig, dass sich alle Kreise, die sich für die Erhaltung unserer Baudenkmäler interessieren,  über Bauvorhaben bei schützenswerten Objekten orientieren und zu Massnahmen bei drohenden Verlusten aufrufen können. Das Verwaltungsgericht schrieb dazu in einem Urteil (VB.2012.00594): "Betrifft das Baugesuch ein inventarisiertes Objekts, so ist auf die Inventarzugehörigkeit hinzuweisen. Auch die Tatsache, dass das Inventar grundsätzlich öffentlich ist, vermag diesen Hinweis nicht zu ersetzen, weil es eine unzumutbare Erschwernis des Rechtsmittelwegs für die beschwerdelegitimierten Verbände bedeuten würde, wenn sie alle Baugesuche daraufhin überprüfen müssten, ob damit eine Beeinträchtigung eines inventarisierten Objekts verbunden ist (vgl. BEZ 2008 Nr. 10; vgl. auch hinten E. 3.5.2)."  Das Heimatschutzforum Zürich hat deshalb die Redaktion des Amtsblatts mit einer E-Mail auf die mangelhafte Ausschreibung des oben erwähnten Bauprojekts aufmerksam gemacht. Diese hat die Einwände an die Staatskanzlei weitergeleitet.

 

Von: "Heimatschutzforum Zürich" [mailto:info@heimatschutzforum.ch]

Gesendet: Mittwoch, 23. Juli 2014 22:44
An: KAB Zürich
Betreff: Ungenügende Ausschreibung Nr 027 vom 04.07.2014 | Meldungs Nr. 76677 

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Vorstand des Heimatschutzforums Zürich hat mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bauausschreibung Nr. 027 vom 04.07.2014 / Nr. 76677 den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Es fehlt der Hinweis darauf, dass es sich um ein Inventarobjekt handelt. Verschiedene Verwaltungsgerichtsurteile haben bestätigt, dass dieser Hinweis unumgänglich ist, da es sonst an Heimatschutz und Denkmalpflege interessierten Privaten und Gruppierungen praktisch unmöglich ist, Ausschreibungen von vorgesehenen Veränderungen von wichtigen Schutzobjekten zu erkennen.

Solche unvollständigen Ausschreibungen sind uns in den letzten Jahren schon mehrfach begegnet. Wir kennen Fälle, in denen sie aufgrund von Beschwerden der Zürcher Vereinigung für Heimatschutz vervollständigt wiederholt werden mussten. Die Dunkelziffer lässt sich jedoch kaum abschätzen.

Wir bitten Sie zu veranlassen, dass nun Schleinikon die Sache nochmals mit dem deutlichen Hinweis auf das Inventar wiederholt; dies auch dann, wenn noch die Publikation eines Unterschutzstellungsbeschlusses vorgesehen sein sollte. Letzteres ist notwendig, weil Rekursberechtigte bei einem Unterliegen bei Einwendungen zum Schutzverfahren meistens daran interessiert sind, doch noch zum Bauvorhaben selbst Stellung nehmen und allenfalls einen Rekurs einreichen zu können.

Es wäre auch notwendig, dass wieder einmal alle Gemeinden auf die gesetzlichen Verpflichtungen bei der Ausschreibung von Bauprojekten hingewiesen würden.

Mit freundlichen Grüssen

Ulrich Ruoff
Präsident Heimatschutzforum Zürich, 8000 Zürich

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