Verlust eines hervorragenden Heimatstilgebäudes von 1914/15

Darf ein wichtiger Heimatstilbau einfach niedergerissen werden? Das 1914/15 erbaute Wohn- und Geschäftshaus in der zentralen Kernzone smusste einem geplanten, nüchternen Neubau weichen.

Heimatstilbau von 1914/15Strassenfront des 1914/15 erbauten Hauses, das völlig unverständlicherweise abgerissen werden soll.

Abbruch eines wertvollen Hauses im Zentrum

Mitten in der zentralen Kernzone Dorfmeilen musste ein charakteristischer Heimatstilbau einem geplanten Neubau weichen. Das in den Jahren 1914/15 entstandene Geschäfts-und Wohnhaus an der Schulhausstrasse 22 war ein schöner architekturhistorischer Zeuge. Er hatte eine einfache, kubische Form, nahm aber doch alle Passanten durch die Wohnlichkeit, die er ausstrahlte, für sich ein. Dazu trug das relativ weit vorstehende Zeltdach viel bei, ebenso das leicht geschweifte Vordach über den Schaufenstern und über dem Ladeneingang, den es tonnenförmig überwölbet. Ein stark prägendes Element war die grosse Lukarne mit der in Anlehnung an barocke Bauten geschweiften Giebelform, wie wir sie zum Beispiel von mehreren Heimatstilhäusern im Kanton Schwyz kennen. Es ist interessant zu verfolgen, wie geschickt der Architekt vielfältige Elemente früherer Baukunst in zeittypischer Weise kombiniert, umgeformt und auch spielerisch verwendet hat. Ausser den schon genannten Teilen kann zum Beispiel auf die Eingangstreppe mit den Kugeln auf den Wangen sowie Scharreisen in Form eines Hundes und natürlich auf die deutlich, aber doch sparsam verwendete Bauplastik hingewiesen werden.

Heimat- und Jugendstil

Das Tympanon über der Ladentüre und das Flachrelief über dem Seiteneingang verwenden z.T. seit der Antike bekannte Motive und Zierformen – wir entdecken selbst Feuerrauch ausstossende Drachen – es ist aber beim Tympanon auch ein Nachhall des Jugendstils und beim andern Flachrelief eine der Volkskunst nahe stehende Ausstrahlung zu spüren.

Tympanon im JugendstilFlachrelief mit traditionellen Elementenlinks: Tympanon über Ladentüren.  rechts: Flachrelief über seitlichem Hauseingang.

Wie kommt es, dass die Behörden sich offensichtlich nicht um eine Unterschutzstellung bemüht haben? Das Haus ist zwar bei der in den 1990er Jahren erfolgten Inventarisation der Schutzobjekte übersehen worden, aber eine Pflicht solche Objekte zu schonen und zu erhalten besteht gemäss Natur- und Heimatschutzverordnung ausdrücklich auch dann, wenn sie nicht in einem Inventar aufgeführt sind. Da keine Abklärungen zur Schutzwürdigkeit stattgefunden haben, können die Meilemer Behörden nicht behaupten, es wären einer Unterschutzstellung andere, höher zu gewichtende öffentliche Interessen entgegengestanden. (ur Sep.13)

Fälle im Fokus


Alle Fälle...


Website durchsuchen